Vertrag prüfen
Arbeits- und Tarifvertrag können längere oder abweichende Fristen enthalten.
§ 622 BGB · Arbeitsverhältnis
Berechne den frühestmöglichen Beendigungstermin nach der gesetzlichen Kündigungsfrist – transparent vom Zugang bis zum letzten Arbeitstag.
Kündigungsfrist berechnen01 / Gesetzlicher Rechner
Das Modell bildet die gesetzlichen Standardfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse ab. Vertragliche und tarifliche Abweichungen können vorgehen.
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02 / Vertragliche Frist
Für Formulierungen wie „sechs Wochen zum Quartalsende“. Ob die Vertragsklausel wirksam und auf deinen Fall anwendbar ist, prüft der Rechner nicht.
03 / Vor dem Absenden
Arbeits- und Tarifvertrag können längere oder abweichende Fristen enthalten.
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht – nicht bereits beim Absenden.
Beim Arbeitsverhältnis verlangt § 623 BGB ein unterschriebenes Schriftstück; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Fristdauer und möglichen Beendigungstermin trennen
Eine Kündigungsfrist besteht aus mehreren Fragen: Welche Regel gilt, wann geht die Erklärung zu, wie lang ist die Frist und zu welchem Termin darf gekündigt werden? Der Rechner bildet typische Konstellationen ab, ersetzt aber keine Vertragsauslegung.
Erfasse Zugangsdatum, kündigende Partei, Beschäftigungsdauer und die anwendbare Fristregel. Vertrag, Tarifvertrag und Probezeit können von der gesetzlichen Grundregel abweichen.
Das Ergebnis nennt den frühestmöglichen modellierten Beendigungstermin. Maßgeblich ist nicht das Absendedatum, sondern regelmäßig der rechtlich wirksame Zugang.
Sonderkündigungsschutz, befristete Verträge, außerordentliche Kündigung, Tarifbindung und unwirksame Vertragsklauseln benötigen individuelle rechtliche Prüfung.
Glossar
Die Definitionen helfen dir, Eingaben, Rechenweg und Ergebnis fachlich einzuordnen.
FAQ
Antworten auf typische Fragen, die vor oder nach der Berechnung entstehen.
Entscheidend ist regelmäßig der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum der Unterschrift oder der Postaufgabe.
Nein. Gesetzliche Arbeitgeberfristen können mit längerer Beschäftigungsdauer steigen; Vertrag oder Tarifvertrag können zulässige Regelungen treffen.
Das Arbeitsverhältnis kann nur am letzten Kalendertag eines Monats enden. Die vollständige Frist muss bis zu diesem Termin eingehalten sein.
Nein. Auch während einer vereinbarten Probezeit gilt grundsätzlich eine Frist, sofern kein wirksamer Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt.