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Erfasse Zugangsdatum, kündigende Partei, Beschäftigungsdauer und die anwendbare Fristregel. Vertrag, Tarifvertrag und Probezeit können von der gesetzlichen Grundregel abweichen.
Wissen von A bis Z
Eine Kündigungsfrist besteht aus mehreren Fragen: Welche Regel gilt, wann geht die Erklärung zu, wie lang ist die Frist und zu welchem Termin darf gekündigt werden? Der Rechner bildet typische Konstellationen ab, ersetzt aber keine Vertragsauslegung.
Erfasse Zugangsdatum, kündigende Partei, Beschäftigungsdauer und die anwendbare Fristregel. Vertrag, Tarifvertrag und Probezeit können von der gesetzlichen Grundregel abweichen.
Das Ergebnis nennt den frühestmöglichen modellierten Beendigungstermin. Maßgeblich ist nicht das Absendedatum, sondern regelmäßig der rechtlich wirksame Zugang.
Sonderkündigungsschutz, befristete Verträge, außerordentliche Kündigung, Tarifbindung und unwirksame Vertragsklauseln benötigen individuelle rechtliche Prüfung.
Begriffsindex
Jeder Begriff hat eine eigene, dauerhaft verlinkbare Detailseite mit Definition, Einordnung, Abgrenzung und verwandten Themen.
Zeitraum zwischen wirksamem Zugang der Kündigung und möglicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ausführliche ErklärungZulässiger Endtermin, etwa Monatsende oder ein anderer vertraglich beziehungsweise gesetzlich bestimmter Zeitpunkt.
Ausführliche ErklärungZeitpunkt, zu dem die Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen Kenntnisnahme möglich ist.
Ausführliche ErklärungVereinbarter Anfangszeitraum eines Arbeitsverhältnisses. Eine verkürzte Kündigungsfrist gilt nur unter den jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.
Ausführliche ErklärungDauer des Arbeitsverhältnisses, die insbesondere für gestaffelte Arbeitgeberfristen relevant sein kann.
Ausführliche ErklärungVereinbarung zwischen Tarifparteien, die abweichende Kündigungsfristen vorsehen und auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar sein kann.
Ausführliche Erklärung